BFSG im Onlineshop: Was 2026 gilt und ein 30-Tage-Plan

Seit dem 28. Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) die meisten Onlineshops, die an Verbraucherinnen und Verbraucher verkaufen, barrierefrei zu sein. Praktisch heißt das: WCAG 2.1 Level AA über die gesamte Customer Journey, und eine öffentliche Erklärung, wie Ihr Shop die Anforderungen erfüllt. Die Durchsetzung begann langsam, aber 2026 ist die Marktüberwachung aktiv, Abmahnungen kursieren, und in Frankreich gibt es das erste Urteil gegen einen großen Händler. Wenn Ihr Shop noch nicht so weit ist, lassen sich die wichtigsten Punkte in etwa 30 Tagen beheben, sofern Sie in der richtigen Reihenfolge vorgehen.
Hier steht, was das Gesetz verlangt, wie die Durchsetzung heute aussieht und welchem Plan wir folgen würden.
Gilt das BFSG für Ihren Onlineshop?
Sehr wahrscheinlich, wenn Sie an Verbraucher verkaufen. Das BFSG setzt den European Accessibility Act (Richtlinie (EU) 2019/882) in deutsches Recht um und erfasst ausdrücklich Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr.
- Die einzige pauschale Ausnahme gilt für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen: weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Wer mit dem Shop mehr als 2 Mio. € umsetzt, fällt nicht darunter.
- Der Firmensitz spielt keine Rolle. Auch Shops aus der Schweiz, dem Vereinigten Königreich oder den USA sind für Verkäufe an Verbraucher in der EU erfasst.
- Reine B2B-Shops sind eine Grauzone. Das Gesetz zielt auf Dienstleistungen für Verbraucher. Wenn Sie ausschließlich an Unternehmen verkaufen, lassen Sie Ihre Situation anwaltlich prüfen.
- Die Übergangsfrist ist eng. Sie betrifft bis Juni 2030 Produkte, die Sie schon vor Juni 2025 rechtmäßig zur Erbringung der Dienstleistung genutzt haben. Eine allgemeine Schonfrist für Websites ist sie nicht, und die meisten juristischen Einschätzungen gehen davon aus, dass Onlineshops seit Juni 2025 erfasst sind.
Wie die Durchsetzung 2026 aussieht
Im ersten Jahr wirkte das BFSG für viele Teams eher theoretisch. Das ändert sich gerade.
- Marktüberwachung: Zuständig ist die gemeinsame Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit (MLBF) in Magdeburg. Berichten zufolge setzt sie automatisierte Scans ein, um Shops in großer Zahl zu prüfen. Bußgelder nach dem BFSG reichen bis 100.000 €.
- Abmahnungen: Seit Sommer 2025 verschicken Wettbewerber und Kanzleien Abmahnungen wegen fehlender Barrierefreiheit. Ob BFSG-Verstöße überhaupt nach dem UWG abgemahnt werden können, ist gerichtlich noch nicht geklärt. Eine Abmahnung zu beantworten kostet trotzdem Zeit und Anwaltsgebühren.
- Frankreich als Signal: Am 4. Juni 2026 verpflichtete das Tribunal judiciaire de Caen Carrefour, Website und App innerhalb von sechs Monaten vollständig barrierefrei zu machen, sonst werden 500 € pro Tag fällig. Carrefour hatte argumentiert, 71 % der nationalen Norm zu erfüllen. Das Gericht sah Barrierefreiheit als Erfolgspflicht: 71 % sind nicht barrierefrei.
Das Muster ist eindeutig. Behörden und Verbände beginnen bei großen, sichtbaren Händlern, und automatisierte Scans machen es billig, alle anderen auch zu prüfen.
Was „barrierefrei" praktisch bedeutet
Das BFSG legt die Ziele fest. Die harmonisierte Norm EN 301 549 übersetzt sie für Websites und Apps in WCAG 2.1 Level AA. Konkret: Wer Tastatur, Screenreader, Zoom oder Sprachsteuerung nutzt, muss ein Produkt finden, eine Variante wählen, bezahlen und die Bestellung verwalten können, ohne hängen zu bleiben.
Dazu kommt eine Informationspflicht. Sie müssen erklären, wie Ihre Dienstleistung die Anforderungen erfüllt, in der Regel in einer Erklärung zur Barrierefreiheit, die im Footer verlinkt und in Ihren AGB referenziert ist.
Zwei Dinge gelten nicht als Umsetzung:
- Overlays und Barrierefreiheits-Widgets. Ein Skript, das eine Werkzeugleiste einblendet, repariert keinen Checkout, der sich nicht per Tastatur abschließen lässt. Behindertenverbände kritisieren solche Tools seit Jahren.
- Ein guter Lighthouse-Score. Automatisierte Tools finden nur einen Teil der Probleme. Sie erkennen nicht, ob ein Alt-Text Sinn ergibt oder ob eine Screenreader-Nutzerin den Checkout wirklich abschließen kann.
Der 30-Tage-Plan
Wir würden das in vier wöchentlichen Releases umsetzen, priorisiert nach den Stellen, an denen Geld fließt. Ziel ist kein perfekter Prüfbericht, sondern eine Customer Journey, die für alle funktioniert, und Gewohnheiten, die das so halten.
Woche 1: die Customer Journey prüfen
Bilden Sie den Weg ab, den Kundinnen und Kunden gehen: Startseite, Suche und Kategorieseiten, Produktseite, Warenkorb, Checkout, Kundenkonto, Retouren. Dann testen Sie auf drei Arten:
- Ein automatisierter Scan jedes Seitentemplates für die mechanischen Fehler (Kontrast, fehlende Labels, leere Buttons).
- Ein kompletter Kauf nur mit der Tastatur. Keine Maus, kein Trackpad. Wenn sich keine Bestellung abschließen lässt, ist alles andere auf dieser Liste zweitrangig.
- Ein Durchgang mit Screenreader (VoiceOver oder NVDA) über Produktseite und Checkout.
Ordnen Sie jedes Problem dem Schritt zu, den es blockiert, und priorisieren Sie nach Schwere: verhindert den Kauf, verwirrt, oder kosmetisch.
Woche 2: Checkout und Formulare
Im Checkout überschneiden sich Barrierefreiheit und Umsatz am direktesten. Typische Fixes:
- Sichtbare Labels an jedem Feld, nicht nur Platzhaltertext.
- Fehlermeldungen, die sagen, was falsch ist und wie es sich beheben lässt, vom Screenreader angesagt, mit Fokus auf dem ersten Fehler.
- Eine logische Fokusreihenfolge, ohne Tastaturfallen in Adresssuche, Datumsauswahl oder Zahlungsfeldern.
- Zahlungs-Widgets und CAPTCHAs, die mit Tastatur und Screenreader funktionieren. Die stammen oft von Drittanbietern: Prüfen Sie deren Dokumentation zur Barrierefreiheit und fordern Sie Nachbesserung ein, wo sie fehlt.
- Keine Sitzungs-Timeouts ohne Warnung und Verlängerungsmöglichkeit.
Woche 3: Produktseiten, Navigation und Filter
- Aussagekräftige Alt-Texte für Produktbilder, keine für dekorative.
- Variantenauswahl (Größe, Farbe) als echte Buttons oder Eingabefelder, mit angesagtem Auswahlzustand. Farbfelder brauchen einen Textnamen, nicht nur die Farbe.
- Filter und Sortierung, die per Tastatur funktionieren und Screenreader-Nutzern melden, wenn sich die Ergebnisse ändern.
- Menüs, Modals und Drawer (Mini-Warenkorb, Größentabelle), die den Fokus halten, solange sie offen sind, und ihn beim Schließen zurückgeben.
- Der Cookie-Banner. Er ist das Erste, was jede Besucherin sieht, und ein Banner, der sich nicht per Tastatur schließen lässt, blockiert die ganze Seite.
- Textkontrast von mindestens 4,5:1, auch bei Preisen, Sale-Labels und Text auf Bildern.
Woche 4: Erklärung und Verankerung
- Veröffentlichen Sie eine Erklärung zur Barrierefreiheit: welchem Standard Sie folgen, was bekanntermaßen noch nicht funktioniert und bis wann es behoben wird, und wie Kunden Probleme melden können.
- Bauen Sie automatisierte Barrierefreiheits-Checks in Ihren Release-Prozess ein, damit neue Probleme vor dem Livegang auffallen.
- Nehmen Sie Barrierefreiheit in Ihre Definition of Done und Ihr Designsystem auf, damit neue Komponenten von Anfang an barrierefrei sind.
- Briefen Sie alle, die Produkttexte schreiben, zu Alt-Texten und Linkformulierungen.
Fehler, die wir vermeiden würden
- Es als einmaliges Projekt behandeln. Jedes Release, jede neue App und jede Kampagnenseite kann etwas kaputt machen, das schon behoben war. Ein Audit vom letzten Frühjahr sagt wenig über Ihren Shop heute.
- Nur die Startseite reparieren. Behörden und Kunden bewerten die ganze Journey, und der Checkout zählt am meisten.
- Drittanbieter-Apps vergessen. Bewertungs-Widgets, Live-Chat, Treue-Pop-ups und Zahlungs-iFrames gehören zu Ihrer Dienstleistung, auch wenn Sie sie nicht gebaut haben.
- Auf Rechtsklarheit warten. Die Frage der Abmahnfähigkeit mag noch dauern, aber das Carrefour-Urteil zeigt schon, wie Gerichte die Pflicht lesen.
Der wirtschaftliche Vorteil
Barrierefreiheit ist größtenteils Conversion-Arbeit. Klare Labels, hilfreiche Fehlermeldungen, lesbarer Kontrast und Formulare, die per Tastatur funktionieren, machen den Checkout für alle leichter: auf kleinen Displays, in grellem Sonnenlicht, mit kaputtem Trackpad oder unter Zeitdruck. Sie senken Ihr rechtliches Risiko und beseitigen meist Reibung, die Sie ohnehin Bestellungen gekostet hat.
Häufige Fragen
Gilt das BFSG auch für Shops außerhalb Deutschlands?
Das BFSG gilt für Angebote an Verbraucher in Deutschland, unabhängig vom Firmensitz. Die anderen EU-Staaten haben eigene Umsetzungsgesetze mit denselben Anforderungen.
Reicht ein Barrierefreiheits-Overlay?
Nein. Overlays ändern den zugrunde liegenden Code nicht und stören oft die Hilfstechnologien, die Menschen bereits nutzen.
Welchen Standard müssen wir erfüllen?
WCAG 2.1 Level AA über die harmonisierte europäische Norm EN 301 549. WCAG 2.2 AA als Ziel ist sinnvoll, weil es einige für den Checkout wichtige Kriterien ergänzt, etwa barrierefreie Authentifizierung.
Was droht bei Verstößen?
Bußgelder bis 100.000 €, Anordnungen der Marktüberwachung bis hin zur Einstellung des Angebots, dazu mögliche Abmahnungen. Für alles Verbindliche holen Sie bitte anwaltlichen Rat ein.
Wo Sie anfangen
Barrierefreiheit zeigt gut, warum eine Website nie fertig sein sollte. Man behebt sie nicht einmal, man hält sie mit jedem Release aufrecht.
Foundation prüft Barrierefreiheit zusammen mit Performance, Conversion, SEO und DSGVO, liefert die ersten Fixes innerhalb von vier bis sechs Wochen und hinterlässt Ihnen eine priorisierte Roadmap. Danach sind Barrierefreiheits-Checks Teil jedes wöchentlichen Releases, kein separates Projekt.
Dieser Artikel erklärt das BFSG praxisnah. Er ist keine Rechtsberatung. Lassen Sie Ihre Pflichten in jedem Markt anwaltlich prüfen.
